Erläuterung zur Art der Tätigkeit:
Ambulant-operativ
Operative Eingriffe sind diagnostische und/oder therapeutische Maßnahmen, die sowohl durch konventionelle schnittchirurgische
Verfahren als auch mittels minimal invasiver Techniken ausgeführt werden.
Bei der minimal invasiven Chirurgie (MIC) wird mittels ärztlichem Instrumentarium (z.B. Endoskop, Katheder, Laser) in den Körper des Menschen eingedrungen — sowohl unter Ausnutzung der natürlichen Körperöffnungen, als auch durch künstlich geschaffene Zugänge — sowie in die körperliche Substanz des Patienten eingegriffen. Der Eingriff kann zu diagnostischen oder therapeutischen Zwecken erfolgen.
Unter den Begriff ambulantes Operieren fallen operative Eingriffe, bei denen die Patienten sowohl die Nacht vor als auch die Nacht nach der Operation außerhalb des Krankenhauses, der Klinik oder der Praxis verbringen, in welcher der Eingriff vorgenommen wurde.
Nicht als operative Eingriffe und somit als konservative Behandlung verstehen wir:
- das Abnehmen von Blut zu Untersuchungszwecken
- das Setzen von Spritzen als Therapie
- das Setzen von Blasenkathetern
- Warzenentfernung
- Entfernen von Fuß- und Fingernägeln
- Wundversorgung
- Abszessbehandlung
- Abstriche (Entnahme von Untersuchungsmaterial von Haut- und Schleimhautoberflächen zur Diagnostik)
- Entfernung von Muttermalen und oberflächlichen Geschwulsten, kleinen Tumoren direkt unter der Haut
Stationäre Tätigkeit
Unter den Begriff stationäre Tätigkeit fallen Behandlungen und Befundungen, bei denen die Patienten die Nacht vor oder nach der Behandlung in einem Krankenhaus, der Klinik oder der Praxis verbringen, in welcher die Behandlung durchgeführt wurde. Ärzte in freier Praxis sind stationär tätig, wenn sie Belegbetten unterhalten oder z.B. konsiliarisch zur Behandlung von stationär aufgenommenen Patienten hinzugezogen werden.