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Erläuterung zur Art der Tätigkeit:

Ambulant-operativ

Operative Eingriffe sind diagnostische und/oder therapeu­tische Maßnahmen, die sowohl durch konventionelle schnitt­chirur­gische Verfahren als auch mittels minimal invasiver Techniken ausgeführt werden.

Bei der minimal invasiven Chirurgie (MIC) wird mittels ärztlichem Instrumentarium (z.B. Endoskop, Katheder, Laser) in den Körper des Menschen eingedrungen — sowohl unter Ausnutzung der natür­lichen Körper­öff­nun­gen, als auch durch künstlich geschaffene Zugänge — sowie in die körper­liche Substanz des Patienten eingegriffen. Der Eingriff kann zu diagnos­tischen oder therapeu­tischen Zwecken erfolgen.

Unter den Begriff ambulantes Operieren fallen operative Eingriffe, bei denen die Patienten sowohl die Nacht vor als auch die Nacht nach der Operation außerhalb des Kranken­hauses, der Klinik oder der Praxis verbringen, in welcher der Eingriff vorge­nommen wurde.

Nicht als operative Eingriffe und somit als konservative Behandlung verstehen wir:

  • das Abnehmen von Blut zu Untersuchungszwecken
  • das Setzen von Spritzen als Therapie
  • das Setzen von Blasenkathetern
  • Warzenentfernung
  • Entfernen von Fuß- und Fingernägeln
  • Wundversorgung
  • Abszessbehandlung
  • Abstriche (Entnahme von Unter­suchungs­material von Haut- und Schleim­haut­oberflächen zur Diagnostik)
  • Entfernung von Muttermalen und ober­flächlichen Geschwulsten, kleinen Tumoren direkt unter der Haut

Stationäre Tätigkeit

Unter den Begriff stationäre Tätigkeit fallen Behandlungen und Befundungen, bei denen die Patienten die Nacht vor oder nach der Behandlung in einem Krankenhaus, der Klinik oder der Praxis verbringen, in welcher die Behandlung durchgeführt wurde. Ärzte in freier Praxis sind stationär tätig, wenn sie Belegbetten unterhalten oder z.B. konsi­lia­risch zur Behandlung von stationär aufge­nommenen Patienten hinzugezogen werden.

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3. Mögliche Nachlässe und Besonderheiten
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